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Seite angelegt am: 02.01.2026 ; Letzte Bearbeitung: 02.01.2026

Rekursentscheidung - keine Bewertung

Da in Gewaltschutzverfahren ein Bewertungsausspruch nicht vozunehmen ist,, kommt es für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses allein auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage an.