Seite angelegt am: 02.01.2026
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Letzte Bearbeitung:
02.01.2026
Rekursentscheidung - keine Bewertung
Da in Gewaltschutzverfahren ein Bewertungsausspruch nicht vozunehmen ist,, kommt es für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses allein auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage an.