Seite angelegt am: 25.09.2020
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Letzte Bearbeitung:
20.12.2020
Rechtsmittelantrag fehlender; verbesserungsfähig
Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis im Sinn des § 84 Abs 3 ZPO, dann ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; das gilt nach § 474 Abs 2 Satz 2 ZPO auch für das Fehlen des Rechtsmittelantrages.