Seite angelegt am: 23.10.2020
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Letzte Bearbeitung:
23.10.2020
Rekurs bloß gegen Begründung des Aufhebungsbeschlusses
Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden, ohne dass der Auftrag an das Erstgericht, das Verfahren zu ergänzen, bekämpft wird; das Rechtsmittel kann auch von der Partei erhoben werden, auf deren Berufung hin die Aufhebung erfolgt ist.