Seite angelegt am: 20.09.2020
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Letzte Bearbeitung:
20.09.2020
Rechtsweg - richtiger
Für die Frage, ob über ein Begehren im außerstreitigen Verfahren oder im Prozess zu entscheiden ist, kommt es auf den Inhalt des Begehrens, nicht aber darauf an, ob das Begehren selbst begründet ist.
Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Gegner einwendet und ob der behauptete Anspruch begründet ist.