Seite angelegt am: 26.02.2022
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Letzte Bearbeitung:
26.02.2022
Revisions(rekurs)verfahren bei verschiedenen Ansprüchen
Soweit einzelne Ansprüche als Streitgegenstände einer Klage, über die das Berufungsgericht erkannte, nicht zusammenzurechnen sind, ist die Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs für jeden Anspruch gesondert zu prüfen.