Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 27.08.2026 ; Letzte Bearbeitung: 27.08.2026

unrichtige Zurückweisung eines Rekurses wegen Verspätung - revisibel

Weist das Gericht zweiter Instanz einen Rekurs gegen die erstinstanzliche Sachentscheidung wegen Verspätung zurück, ist dieser Beschluss unter den Voraussetzungen des § 62 AußStrG anfechtbar. Dabei begründet die unrichtige Annahme einer Verspätung des Rechtsmittels eine erhebliche Rechtsfrage. Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig.