Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 23.09.2007 ; Letzte Bearbeitung: 01.05.2020

Abwesenheitskurator für Vater

Partei im Verfahren nach § 163b ABGB ist neben dem Kind, dem Antragsgegner (dem Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll) und der Mutter auch der Mann, dessen Vaterschaft durch die positive Erledigung des Antrags verdrängt würde.
Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des bisherigen Vaters ist die Bestellung eines Kurators zulässig.