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Seite angelegt am: 03.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 01.05.2020

Zulässigkeit der Anfechtung des Anerkenntnisses der unehelichen Vaterschaft

Für die Zulässigkeit der Klage nach § 164 b ABGB muß es schon ausreichen, daß der Anerkennende aufgrund von Umständen, die ihm nach seinem Anerkenntnis bekanntgeworden sind, Zweifel hat, tatsächlich der Vater zu sein.

Anmerkung: Seit 01.01.2005 sind Abstammungsverfahren grundsätzlich im Verfahren außer Streit zu führen.