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Seite angelegt am: 28.07.2025 ; Letzte Bearbeitung: 28.07.2025

Anfangsverdacht für DNA Gutachten nicht notwendig

Soweit daher der Antragsgegner beanstandet, dass keine Beweise dazu aufgenommen wurden, ob er mit der Mutter in der relevanten Zeit Geschlechtsverkehr hatte, kommt es darauf für die hier zu beurteilende Frage nicht an. Eine Antragstellung auf Feststellung der Vaterschaft bedarf nicht des Nachweises eines Anfangsverdachts. Die Grenze liegt im Rechtsmissbrauch.