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Seite angelegt am: 04.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Trafik

Eine Trafik stellt ein Unternehmen im Sinne des § 82 (1) EheG dar und unterliegt daher nicht der Aufteilung. Ebensowenig die dafür aufgenommenen Schulden.