Seite angelegt am: 04.12.2006
;
Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Trafik
Eine Trafik stellt ein Unternehmen im Sinne des § 82 (1) EheG dar und unterliegt daher nicht der Aufteilung. Ebensowenig die dafür aufgenommenen Schulden.