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Erhöhtes Einkommen, trotz Berechtigung zur vorzeitigen Pension

Tatsächlich erzielte Erwerbseinkünfte der Unterhaltsberechtigten mindern ihren Unterhaltsanspruch, auch wenn sie insbesondere nach Erreichen der Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben müsste.