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Seite angelegt am: 23.08.2022 ; Letzte Bearbeitung: 23.08.2022

Rechnungslegungsklage, Stufenklage - Ablegung des Eides

Die freiwillige Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung auf eidliche Angabe des Vermögens gem Art 42 EGZPO hat vor dem Bezirksgericht als Außerstreitgericht und nicht vor dem Prozeßgericht zu erfolgen.