Seite angelegt am: 23.08.2022
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Letze Bearbeitung:
23.08.2022
Rechnungslegungsklage, Stufenklage - Ablegung des Eides
Die freiwillige Erfüllung der titelmäßigen Verpflichtung auf eidliche Angabe des Vermögens gem Art 42 EGZPO hat vor dem Bezirksgericht als Außerstreitgericht und nicht vor dem Prozeßgericht zu erfolgen.