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Seite angelegt am: 06.01.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Rechtsanwaltskosten und Unterhaltsbemessungsgrundlage

Anwaltskosten rechtfertigen keine Abzüge von der Bemessungsgrundlage. Auszunehmen werden wohl Anwaltskosten sein, die beruflich bedingt und notwendig sind.