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Seite angelegt am: 15.05.2016 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Haager Unterhaltsprotokoll und Unterhaltsansprüche von (Ex-) Ehegatten

In Bezug auf (auch früheren) Ehegatten findet dieses Recht keine Anwendung, wenn eine der beiden Parteien sich dagegen wendet und das Recht eines anderen Staates, insbesondere das Recht des Staates des letzten gemeinsamen Aufenthalts, zu der betreffenden Ehe eine engere Verbindung aufweist.

Es müssen beide Voraussetzungen vorliegen.