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Freiwillige Höherversicherung in der Sozialversicherung

Zur Frage, ob Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen  Sozialversicherung die Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern, liegt - soweit bekannt  - keine Judikatur vor. Eine Entscheidung des OGH spricht allerdings dafür, dass diese Beiträge nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen gehen dürfen.