Seite angelegt am: 07.01.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Freiwillige Höherversicherung in der Sozialversicherung
Zur Frage, ob Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung die Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern, liegt - soweit bekannt - keine Judikatur vor. Eine Entscheidung des OGH spricht allerdings dafür, dass diese Beiträge nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen gehen dürfen.