Seite angelegt am: 12.12.2006
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Amtshaftungsversicherung
Beiträge zu einer beruflich bedingten Versicherung (Haftpflichtversicherung, Amtshaftungsversicherung) sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen, auch wenn der Abschluss freiwillig erfolgt.