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Taschengeld als Naturalunterhalt

Taschengeldzahlungen sind anrechenbarer Naturalunterhalt, soferne diese dem Alter des Kindes und den Lebensverhältnissen der Eltern entsprechen.

Anmerkung: Zu beachten ist aber, dass dies nur bei Festsetzung oder Erhöhung von Unterhalt für die Vergangenheit eine Rolle spielt. Auf einen titulierten Unterhaltsanspruch könnte Taschengeld direkt an die Kinder nur mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung geleistet werden.

Taschengeld ist kein Naturalunterhalt.