Seite angelegt am: 01.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
01.08.2020
Bezahlte Fernsehgebühren als anrechenbarer Naturalunterhalt
Auch bezahlte Fernsehgebühren fallen unter Wohnungsbenützungskosten, die nach Köpfen aufgeteilt auf den Unterhaltsanspruch anrechenbar sind.