Seite angelegt am: 02.09.2007
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Autokosten
Ausschließlich beruflich bedingte Kosten eines PKW sind abzusgsfähig, soweit sie nicht vom Dienstgeber refundiert werden.
Dies gilt auch für sonstige Spesen im Zusammenhang mit der Benützung des PKW zB Parkscheine.