Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 27.12.2014 ; Letze Bearbeitung: 13.08.2020

Haftvorschuss und mindernde Umstände

Die Höhe von Haftvorschuss richtet sich nach festen Richtsätzen und ist nur dann zu mindern, wenn
* das Kind eigene Einkünfte hat
* oder sonst unter Berücksichtigung aller Umstände selbsterhaltungsfähig ist.
Auf die Leistungsfähigkeit des während der Haft einkommens- und vermögenslosen UhPfl kommt es hingegen nicht an.