Seite angelegt am: 27.12.2014
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Haftvorschuss und mindernde Umstände
Die Höhe von Haftvorschuss richtet sich nach festen Richtsätzen und ist nur dann zu mindern, wenn
* das Kind eigene Einkünfte hat
* oder sonst unter Berücksichtigung aller Umstände selbsterhaltungsfähig ist.
Auf die Leistungsfähigkeit des während der Haft einkommens- und vermögenslosen UhPfl kommt es hingegen nicht an.