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Seite angelegt am: 27.12.2014 ; Letze Bearbeitung: 13.08.2020

Haftvorschuss und stationäre Therapie

Die Durchführung einer stationären Drogenentzugstherapie im Zusammenhang mit einem Strafaufschub begründet keinen Anspruch auf Haftunterhaltsvorschuss.