Seite angelegt am: 27.12.2014
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Haftvorschuss und stationäre Therapie
Die Durchführung einer stationären Drogenentzugstherapie im Zusammenhang mit einem Strafaufschub begründet keinen Anspruch auf Haftunterhaltsvorschuss.