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Seite angelegt am: 27.12.2014 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Richtsatzvorschuss

Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z. 2 UVG wird vor allem dann zu gewähren sein, wenn der UhPfl unbekannten Aufenthalts ist oder Ungewissheit über seine Lebensverhältnisse besteht, weil in diesen Fällen der für die Unterhaltsbemessung relevante Sachverhalt nicht ermittelt werden kann.