Seite angelegt am: 01.06.2008
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Vertretung im Rückersatzverfahren
Im Rückersatzverfahren besteht zwischen dem Kind und den sonstigen (potentiell) ersatzpflichtigen Personen bzw. Gebietskörperschaften eine Interessenskollision, die eine Vertretung des Kindes ausschließt.
Wurde allerdings das Rückersatzbegehren gegen das Kind bereits rechtskräftig abgewiesen, liegt keine Interessenskollision mehr vor.