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Seite angelegt am: 01.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Parteienstellung im Rückersatzverfahren

Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen, wenn die Zahlungspflicht des Bundeslandes wegen Verletzung der Meldepflicht des Jugendamtes geltend gemacht wird, ist das Bundesland als Rechtsträger und haftungspflichtiger Partei, nicht jedoch die einzelne Organisationseinheit, welche die Aufgaben der Jugendwohlfahrt besorgt, weil diese nicht legitimiert ist, die Gebietskörperschaft zu vertreten.