Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Antragsberechtigung der Kinder
Auch die minderjährigen Kinder sind im Scheidungsverfahren ihrer Eltern zur Antragstellung nach § 382b EO antragsberechtigt.
Die Kinder werden im Verfahren alleine durch den antragstellenden Elternteil vertreten.