Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Vorübergehender Auszug und Antragslegitimation
Durch einen vorübergehenden Auszug um Gewalttätigkeiten des Antragsgegners auszuweichen, geht weder die Antragslegitimation noch das dringende Wohnbedürfnis verloren.