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Seite angelegt am: 28.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Auskunftspersonen als parate Bescheinigungsmittel

Als parate Bescheinigungsmittel können auch Auskunftspersonen, die dem Gericht stellig gemacht werden, dienen.

Eine Auskunftsperson, de nicht kurzfristig bei Gericht erscheinen kann, ist kein parates Bescheinigungsmittel.