Seite angelegt am: 28.12.2007
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Auskunftspersonen als parate Bescheinigungsmittel
Als parate Bescheinigungsmittel können auch Auskunftspersonen, die dem Gericht stellig gemacht werden, dienen.
Eine Auskunftsperson, de nicht kurzfristig bei Gericht erscheinen kann, ist kein parates Bescheinigungsmittel.