Seite angelegt am: 15.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Verletzung, keine zwingende Voraussetzung für eine EV nach § 382b EO
Eine Verletzung ist keine zwingende Voraussetzung für die Erlassung einer EV nach § 382b EO. Es muss nicht einmal eine Verletzungsabsicht vorliegen.