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Seite angelegt am: 25.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Vertretung bei Einvernahmen

Eine Vertretung (Intervention) der Parteienvertreter ist bei Einvernahmen im Rahmen des Provisorialverfahrens nicht vorgesehen.

Anmerkung: Es wird der Richter aber nicht verhindert können, dass der Parteienvertreter als Vertrauensperson mitkommt. Dieser darf aber keine Fragen stellen und es gibt auch für diese Teilnahme keinen Kostenersatz.