Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 29.07.2007 ; Letze Bearbeitung: 15.08.2020

Nachträglicher Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses unzulässig

Die nachträgliche Auferlegung eines Kostenvorschusses oder des Erlages eines Fehlbetrages nach Gutachtenserstattung ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig. Ein entsprechender Beschluss entfaltet keine Rechtswirkungen, seine Nichtbefolgung ist ohne Sanktionen, weshalb ein Rekurs gegen einen solchen Beschluss mangels Beschwer unzulässig ist.