Seite angelegt am: 29.07.2007
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Letze Bearbeitung:
15.08.2020
Nachträglicher Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses unzulässig
Die nachträgliche Auferlegung eines Kostenvorschusses oder des Erlages eines Fehlbetrages nach Gutachtenserstattung ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig. Ein entsprechender Beschluss entfaltet keine Rechtswirkungen, seine Nichtbefolgung ist ohne Sanktionen, weshalb ein Rekurs gegen einen solchen Beschluss mangels Beschwer unzulässig ist.