Seite angelegt am: 01.05.2021
;
Letze Bearbeitung:
01.05.2021
Kenntnisnahme der Antragszurückziehung mit Beschluss
Ein Beschluss mit dem das Gericht die Zurückziehung eines Antrags zur Kenntnis nimmt ist ein Beschluss über die Sache; er ist damit - ungeachtet seiner bloß deklarativen Wirkung - anfechtbar.