Seite angelegt am: 22.05.2021
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Letzte Bearbeitung:
22.05.2021
Kuratorbestellung und Zuständigkeit
Nur die Bestellung eines Abwesenheitskurators, nicht jedoch jene eines Zustellkurators, fällt unter den Richtervorbehalt des § 19 Abs 2 Z 5 lit c RpflG (RIS-Justiz RFE0100039).