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Seite angelegt am: 13.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Mitarbeit der Ehegatten beim Hausbau

Die Mitarbeit der Ehegatten am Hausbau ist nach den eingesetzten Kräften und dem Ausmaß der wertschöpfenden Leistungen zu berücksichtigen, nicht aber gleichsam mit einem Zeitlohn für erbrachte Arbeitsstunden mit einem auffallend unterschiedlichen Stundensatz.