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Seite angelegt am: 26.10.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Hobby, Sachen für

Sachen die dem Hobby eines Ehegatten allein gewidrmet sind, fallen nicht in die Aufteilungsmasse. Auch wenn diese verkauft werden fällt der Erlös nicht in die Aufteilung.

Beispiel: Pferd für Ehefrau.