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Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Honorarverbindlichkeiten gegenüber Rechtsanwalt

Honorarverbindlichkeiten gegenüber einem Rechtsanwalt sind keine „Kreditverbindlichkeiten“. Eine Veränderung der Haftung der Ehegatten gegenüber dem Gläubiger ist daher im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens NICHT möglich.