Seite angelegt am: 03.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Honorarverbindlichkeiten gegenüber Rechtsanwalt
Honorarverbindlichkeiten gegenüber einem Rechtsanwalt sind keine „Kreditverbindlichkeiten“. Eine Veränderung der Haftung der Ehegatten gegenüber dem Gläubiger ist daher im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens NICHT möglich.