Seite angelegt am: 07.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
05.08.2020
Befruchtung künstliche - ohne Einverständnis des Ehepartners
Es stellt einen Ehescheidungsgrund nach § 49 EheG, eine schwere Eheverfehlung dar, wenn sich die Ehefrau ohne Wissen ihres Mannes künstlich befruchten hat lassen.