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Seite angelegt am: 06.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Besitzstörung am gemeinsamen PKW

Das Verbringen des gemeinsam genutzten PKW durch einen Ehepartner ohne Absprache mit dem anderen, obwohl dieser auf die Benutzung angewiesen ist (zB zwei kleine Kinder zu versorgen hat), andererseits dem störenden Eheaprtner ein Firmenauto zur Verfügung steht, stellt eine schwere Eheverfehlung dar.