Seite angelegt am: 06.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
05.08.2020
Besitzstörung am gemeinsamen PKW
Das Verbringen des gemeinsam genutzten PKW durch einen Ehepartner ohne Absprache mit dem anderen, obwohl dieser auf die Benutzung angewiesen ist (zB zwei kleine Kinder zu versorgen hat), andererseits dem störenden Eheaprtner ein Firmenauto zur Verfügung steht, stellt eine schwere Eheverfehlung dar.