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Seite angelegt am: 06.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 02.01.2022

ungerechtfertigtes Verlassen der Ehewohnung

Ungerechtfertigtes Verlassen der Ehewohnung ist eine schwere Eheverfehlung.

Behauptungs- und Beweislast:

Wer das Vorliegen einer Rechtfertigung behauptet ist diesbezüglich beweispflichtig.