Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Geheime Bild- und Videoaufnahmen

Zwar qualifizierte der OGH geheime Bildaufnahmen im Privatbereich, fortdauernde unerwünschte Überwachungen und Verfolgungen sowie eine systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung als Eingriff in die Geheimsphäre. Allerdings betrafen diese Entscheidungen primär den Schutz der Privatsphäre von Mietern vor einer dauerhaften Videoüberwachung und können daher weder unmittelbar auf mögliche Eheverfehlungen noch auf eine Überwachung durch einen Detektiv umgelegt werden.