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Seite angelegt am: 10.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Verzeihung und Fortsetzung der Ehe

Die mangelnde Bereitschaft eines Ehepartners, nach stattgefundener Verzeihung mit dem anderen Ehepartner eine dem Wesen der Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft fortzusetzen, stellt eine schwere Eheverfehlung dar.