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Verziehene Eheverfehlungen, Berücksichtigung

Die Berücksichtigung verziehener und verjährter Verfehlungen wird dann billig erscheinen, wenn unter Bedachtnahme auf alle Umstände, auf die gesamten Beziehungen der Ehegatten zueinander, namentlich die Schwere und Tragweite der verjährten oder verziehenen Verfehlungen der Klägerin, es nach der allgemeinen Auffassung gerecht ist, nicht die Schuld allein dem Beklagten aufzuerlegen.