Verheimlichung von vorehelichen Vorstrafen
Die Verheimlichung von vorehelichen Vorstrafen stellt keinen Scheidungsgrund dar, weil auf § 49 EheG nur solche Verfehlungen gegründet werden können, die während der Ehe, also zwischen Eheschließung und Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz des Scheidungsverfahrens gesetzt wurden. Die Verheimlichung von vorehelichen Vorstrafen kann nur in einem auf §§ 37 f EheG gegründeten Eheaufhebungsverfahren releviert werden.
- Vasektomie, nicht einvernehmliche
- Vaterschaft, Anzweiflung der
- Vegetarische Lebenshaltung
- Verantwortlichkeit, fehlende - Beweislast für
- Verbindung, engere - des Staates zur Ehe
- Verbindung des Unterhaltsverfahrens mit dem Ehescheidungsverfahren
- Verbot einer Berufstätigkeit
- Verfahrensart bei Scheidungen nach ausländ. Recht, bzw. Scheidungsfolgen
- Verfahrenshilfe - Strittige und einvernehmliche Ehescheidung
- Verfristete Eheverfehlungen und Verschuldensteilung
- Verfristung, Beweislast für
- Verfristung und Ruhen des Verfahrens
- Verfristung von Eheverfehlungen
- Verfristung von Eheverfehlungen - Fristbeginn
- Verfristung von Eheverfehlungen und Kenntnis
- Verfristung von Eheverfehlungen und Ruhen des Verfahrens
- Vergleich (Ehescheidungsfolgenvergleich) als Exekutionstitel
- Vergleich - Gültigkeit nach bürgerlichem Recht zu beurteilen
- Verhalten eherechtlich, nicht strafrechtlich zu würdigen
- Verhandlung einvernehml. Ehescheidung - Säumnis
- Verheimlichte Eheverfehlungen
- Verkauf der Ehewohnung, eigenmächtiges Annoncieren
- Verlangen nach Kontaktunterbrechung zu Familienangehörigen
- Verlassen der Ehewohnung
- Vermüllung der Ehewohnung
- Vernachlässigung des Haushalts
- Verpflichtungen, undurchsetzbare
- Versäumung des Termins zur einvernehmlichen Ehescheidung
- Versäumung eines Termins zur strittigen Ehescheidung
- Verschulden, mangelndes - Beweislast für
- Verschulden an Eheverfehlung erforderlich
- Verschulden überwiegendes, Voraussetzung für Ausspruch des
- Verschuldensabwägung
- Verschuldensabwägung - nicht ehestörende Eheverfehlungen
- Verschuldensabwägung, auf Prozessvorbringen beschränkt
- Verschuldensantrag nach § 61 Abs. 3 EheG bei Zerrüttungsscheidung
- Verschuldensausspruch nachträglicher - ausländisches Ehescheidungsurteil
- Verschuldenssausspruch und Zerrüttungsscheidung
- Verschuldensausspruch und verziehene / verfristete Eheverfehlungen
- Verschuldenseinwand bei Zerrüttungsscheidung (§ 61 Abs. 3 EheG)
- Verschuldensergänzungsklage
- Verschuldensfrage und Revisibilität
- Verschuldensscheidung, materielle Nachteile
- verschuldensunabhängiger Unterhalt nach Ehescheidung
- Verschuldenszumessung - Einzelfall
- Versöhnung, Ablehnung der
- Verständigungspflichten des Gerichts nach Ehescheidung
- Verstoßung nach muslimischen Recht
- Vertretung bei einer ausländischen Eheschließung und ordre public
- Verwandte, grundlose Ablehnung von
- Verweigerung der Fortpflanzung
- Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- Verweigerung der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Verzeihung von Eheverfehlungen
- Verzeihung, Wiederholung von Eheverfehlungen nach
- Verzeihung und Fortsetzung der Ehe
- Verzeihung und Revisibilität
- Verziehene / verfristete Eheverfehlungen und Verschuldensausspruch
- Verzeihung und Zerrüttungsscheidung
- Verziehene Eheverfehlungen, Berücksichtigung
- Verzicht auf Scheidungsgründe
- Videoaufnahmen, geheime
- Videoaufnahmen, geheime - Weitergabe
- Vorgebrachte Umstände, Bindung des Gerichtes an
- Vorstrafen, Verheimlichung von vorehelichen