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Seite angelegt am: 27.10.2009 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Verschulden an Eheverfehlung erforderlich

Eheverfehlungen müssen schuldhaft begangen werden.

Ein Verschulden an der Eheverfehlung fehlt dann, wenn das ehebelastende Verhalten in einem die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit ausschließenden Zsutand gesetzt worden ist, wie etwa während einer geistigen Störung iSd § 50 EheG.