Seite angelegt am: 26.12.2020
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Letze Bearbeitung:
11.01.2021
Verschuldenszumessung - Einzelfall
Die Verschuldenszumessung bei der Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und kann in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen.
Die Verschuldenszumessung erfolgt zwar nach den Umständen des Einzelfalls und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage. Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen, wann die unheilbare Zerrüttung der Ehe eintrat und welchen Teil das überwiegende Verschulden trifft, sind regelmäßig Fragen des Einzelfalls und keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung. Dies gilt jedoch nicht in Fällen krasser Fehlbeurteilung.