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Seite angelegt am: 25.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Verweigerung der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft

Die Verweigerung der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nach unheilbarer Zerrüttung der Ehe ist keine Eheverfehlung.