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Seite angelegt am: 21.03.2020 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Nicht einvernehmliche Vasektomie

Die Ehegatten haben vor entscheidenden, die Familienplanung einschneidenden Schritten (etwa bei einer Vasektomie) das Einvernehmen zu pflegen; andernfalls liegt eine Eheverfehlung vor.