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Seite angelegt am: 31.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Ablehnung der Versöhnung

Die Ablehnung der Versöhnung mit dem Ehegatten, der schwerwiegende Eheverfehlungen begangen hatte, bildet keinen Scheidungsgrund. Der Umstand, daß die Beklagte keine Scheidungsklage eingebracht hat, kann ihr nicht zum Nachteil gereichen.