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Seite angelegt am: 07.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Behauptungslast für Eheverfehlungen

Umstände, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens in schlüssiger Weise als Scheidungsgrund geltend gemacht wurden, können in einer über das Scheidungsbegehren zu fällenden Entscheidung nicht verwertet werden.

Derjenige, der Eheverfehlungen geltend machen will, muss diese im Verfahren vorbringen (nicht bloß in der eigenen Einvernahme erzählen) und unter Beweis stellen, d.h. Beweismittel dafür benennen. Damit die Eheverfehlung zieht, muss das Gericht diese Tatsachen dann als bewiesen ansehen.