Seite angelegt am: 24.06.2008
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Geringfügige Vorfälle
Geringfügige Vorfälle erreichen erst durch mehrmalige Wiederholungen in kurzer zeitlicher Reihenfolge das Ausmaß einer schweren Eheverfehlung.
Auch eine Mehrzahl von Verfehlungen von geringem Gewicht kann (sei es durch Ansammlung verschiedener Verfehlungen, sei es durch Wiederholung oder Andauern derselben Verfehlung) insgesamt das Gewicht einer schweren Eheverfehlung erlangen.
Bloß vereinzelte Streitigkeiten, Reibereien oder Kränkungen, wie sie in vielen Ehen vorkommen mögen oder bloß milieubedingte Entgleisungen bilden keine schweren Eheverfehlungen.