Seite angelegt am: 10.12.2006
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
Die (grundlose) Verweigerung des ehelichen Verkehrs stellt eine schwere Eheverfehlung dar.
Wenn die Frau nach unliebsamen Szenen den ehelichen Verkehr ablehnte, so kann in diesen Einzelfällen ebenfalls keine Eheverfehlung erblickt werden.
Verweigerung des ehelichen Verkehrs bildet eine schwere Eheverfehlung nur dann, wenn sie beharrlich, also trotz Aufforderung und grundlos erfolgt.